Betreuungsverein

Betreuungsverein

Die gesetzliche Betreuung ist eine vom Vormundschaftsgericht angeordnete Hilfe für volljährige Personen, die aufgrund von Krankheit, Alter oder Behinderung ihre persönlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können.

Unser Ziel ist, Ihre Lebensqualität zu erhalten oder zu verbessern und Ihnen ein selbstbestimmtes und selbständiges Leben zu ermöglichen. Ihr Wohlergehen ist uns wichtig.

Eine gesetzliche Betreuung können Sie selbst beantragen oder ein Dritter kann das Verfahren zur Einrichtung einer Betreuung anregen.

Beschreibung

Bei einer gesetzlichen Betreuung werden die Aufgabenkreise des Betreuers vom Betreuungsgericht bestimmt:

Die häufigsten Aufgabenkreise sind:

Vermögenssorge
Wir helfen Ihnen bei vermögensrechtlichen Angelegenheiten, Schuldenregulierung und bei der Abwicklung von Geldgeschäften.

Behördliche Angelegenheiten
Wir stellen mit Ihnen Anträge und unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen.

Wohnungsangelegenheiten
Wir unterstützen Sie bei der Wohnungssuche, bei Regelungen im Mietvertrag, bei drohender Kündigung oder bei der Wohnraumauflösung.

Gesundheitssorge
Wir tragen dafür Sorge, dass Sie eine adäquate medizinische Behandlung und Therapie erhalten

Aufenthaltsbestimmung
Im akuten Krankheitsfall, wenn eine stationäre Behandlung notwendig ist.

weitere Angebote

Beratung
von ehrenamtlichen Betreuern, Angehörigen, Betreuten und interessierten Menschen über Betreuungsangelegenheiten.

Information
über das Betreuungsrecht und Vorsorgemöglichkeiten (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen).

Fortbildung
und Erfahrungsaustausch von Betreuerinnen und Betreuern

Unterstützung
in persönlichen Gesprächen bei Betreuungsangelegenheiten

Vermittlung
von Betreuungen an Ehrenamtliche

Wenn Sie sich angesprochen fühlen und mehr erfahren möchten, rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin zu einem persönlichen Gespräch.

Anfahrt

E-Mail schreiben an