Dezentrales Beschwerdemanagement in der ZUE Neuss
Neben der Asylverfahrensberatung bieten wir in der Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) auch noch das Beschwerdemanagement an.
Geflüchtete haben das Recht auf eine menschenwürdige und ihren Bedürfnissen entsprechende Unterbringung, Versorgung und Betreuung. Daher können sie sich in den 33 Landesaufnahmeeinrichtungen Nordrhein-Westfalens bei Beschwerden an eine unabhängige, neutrale Beschwerdeannahmestelle vor Ort wenden. Die Mitarbeitenden leiten die Beanstandungen an die zuständigen Stellen weiter. Sollte keine Lösung gefunden werden, kümmert sich eine überregionale Koordinierungsstelle um das Anliegen.
Warum dezentrales Beschwerdemanagement?
Beschwerdemanagement in Unterkünften für geflüchtete Menschen stellt ein wichtiges Instrument einerseits der Qualitätssicherung, andererseits des Gewaltschutzes und der Stärkung der Bewohnerinnen und Bewohner in ihren Rechten dar. Beschwerdemanagement hat sich als ein wirksames Instrument etabliert, mit dessen Hilfe geflüchtete Menschen in Unterkünften auch Menschenrechtsverletzungen, Diskriminierungen und Gewalterfahrungen zur Sprache bringen können.
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